Frau Feldhoffer und Frau Röken
Telefon: | 07131/390840 (über das Sekretariat der Schule) |
E‑Mail: | feldhoffer@fus-hn.de roeken@fus-hn.de |
Für besondere Beratungsaufgaben werden durch die Regierungspräsidien an Schulen (Grund‑, Haupt, Werkreal‑, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie Gymnasien und berufliche Schulen) Lehrerinnen und Lehrer bestellt, die eine berufsbegleitende Ausbildung als Beratungslehrerin / Beratungslehrer im Umfang von 1,5 Jahren absolviert haben.
Sie helfen jungen Menschen bei der Verwirklichung einer ihrer Begabung entsprechenden Erziehung und Ausbildung. Die Beratungstätigkeit gehört zum Hauptamt und wird neben dem entsprechend ermäßigten Unterrichtsauftrag ausgeübt. In der Regel sind Beratungslehrerinnen an ihren Stammschulen tätig; zudem können sie an weiteren Schulen unterschiedlicher Schularten eingesetzt werden. Die Übernahme einer Funktionsstelle führt zur Entpflichtung von der hauptamtlichen Tätigkeit als Beratungslehrerin.
Die Bildungsberatung ist in § 19 des Schulgesetzes geregelt; Aufgaben und Ausbildung der Beratungslehrerin ergeben sich aus den Richtlinien für die Bildungsberatung (K.u.U. 2000, S 332).
Beratung bei Schulschwierigkeiten in Einzelfällen
Aufgabenbereiche sind u. a.:
- Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit pädagogisch-psychologischen Methoden bei der Bewältigung von Schwierigkeiten im Lern- und Arbeitsverhalten, besonders hinsichtlich Lernstrategien sowie Selbstregulation und Motivation im gesamten Leistungsspektrum
- Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern bei Problemlagen in der Bewältigung des Schulalltags, z.B. bei Unsicherheiten, Prüfungsängsten und Schulabsentismus
- Beratung von Schülerinnen, Schülern, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern bei herausfordernden sozialen Situationen und Gruppenprozessen
Beratung in Fragen bildungsbiografischer Übergänge und Veränderungen
Aufgabenbereiche:
Information und Beratung von Schülerinnen, Schülern und Eltern in Fragen bildungsbiografischer Übergänge und Veränderungen, z.B. bei der Einschulung, beim Wechsel zwischen Schulen und Schularten, bei der Fächerwahl im Wahlpflichtbereich, bei Entscheidungen über anzustrebende Bildungsabschlüsse und bei der Orientierung im beruflichen Schulwesen.