Gesundheitserklärung der Eltern und aktualisierte Hygieneregeln
Liebe Eltern,
wie Sie den Medien entnehmen konnten, steigen leider die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Menschen wieder stark an. Auch aus diesem Grund hat das Kultusministerium Baden-Württemberg die Schulen angewiesen, nach den Herbstferien wieder eine Gesundheitserklärung von den Schülerinnen und Schülern einzufordern. Diese Erklärung muss laut der aktuellen „Corona-Verordnung Schule“ nach jedem Ferienabschnitt abgegeben werden.
Achtung: Ohne dieses Formular sind wir gezwungen, Ihr Kind wieder nach Hause zu schicken!
Bitte geben Sie deshalb Ihrem Kind die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung am ersten Schultag nach den Herbstferien (02.11.2020) mit. Die Erklärung hat Ihr Kind bereits durch die Lernbegleiter*innen erhalten. Hier können Sie das Formular herunterladen:
Inzwischen hat Baden-Württemberg die Pandemiestufe 3 erreicht. Deshalb greifen weitere Einschränkungen:
- Es gilt nun eine Maskenpflicht für alle Schüler*innen auch im Unterricht.
- Während der großen Pausen darf in den zugewiesenen Pausenbereichen auf dem Pausenhof die Maske abgenommen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
- Im Sportunterricht gilt die Maskenpflicht für Schüler*innen nicht. Es sind aber alle Betätigungen ausgeschlossen, für die ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist.
- Die Durchführung aller außerunterrichtlicher Veranstaltungen ist ausgesetzt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung in diesem ganz besonderen Schuljahr!
Bleiben Sie weiterhin vorsichtig und vor allem gesund!
Antworten auf häufige Fragen findet man hier:
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/FAQ+Corona
Eine Zusammenfassung der Maßnahmen der Pandemiestufe 3 in Baden-Württemberg findet man hier: